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Graf Ulrich von Montfort, Herr zu Tettnang, entlässt Greth Näs zu Neukirch mit Leib und Gut und allen ihren künftigen Kindern gegen Zahlung von 6 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner Leibherrschaft, behält sich aber das Eigentum an deren schon lebenden Söhnen Sylvester und Martin vor. Auch namens seiner Erben verzichtet der Aussteller auf sein bisheriges Eigentum, entlässt genannte Greth aus ihren Eidespflichten, spricht sie mit Leib und Gut und ihren künftigen Kindern und Nachkommen von allen Ansprüchen und Forderungen quitt, frei und los und gesteht ihr ab sofort freien Zug und beliebige Wahl von Obrigkeit und Bürgerrecht zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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