Der Knappe Jürgen Wiltz urkundet, dass Herzog Johann V. von Sachsen-Lauenburg ihn mit dem Hof Grönau , den früher Kurt Grawerock besessen hat, für die Dauer seines Lebens belehnt hat. Er hat treu davon zu dienen, ihm steht die beschränkte Nutzung der zum Hof und Dorf gehörenden Hölzung und die Nutzung der Mast zu. das höchste Gericht bleibt dem Herzoge vorbehalten. Nach seinem Tod fallen Dorf und Hof an den Herzog zurück, und es soll dann seinen Erben das etwa von ihm für Auslösung der Pächte und Renten im Dorf Grönau ausgelegte Geld erstattet werden. d.d. Tremszebuttel am sonavende na Johannis baptiste dusent vierhundert darna im negentigesten jare.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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