Kreisausschuss Meppen (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA OS, Rep 451 Mep
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.1 Regionale Verwaltung >> 1.1.4 Preußische Zeit ab 1885 und niedersächsische Zeit >> 1.1.4.1 Allgemeine Verwaltung, Vertretungskörperschaften >> 1.1.4.1.2 Untere Verwaltungsebene
1831-1944
Bestandsgeschichte: Durch Gesetz vom 6. Mai 1884 wurde die für die östlichen Provinzen Preußens am 13. Dezember 1872 (Neufassung vom 19. März 1881) erlassene Kreisordnung mit Wirkung vom 1. April 1885 auch in der Provinz Hannover eingeführt. Demzufolge traten an "Stelle der bisherigen Kreise und Amtsbezirke" als Verwaltungsbezirke die neugebildeten Kreise.
Zum Kreis Meppen gehörten danach das Amt Meppen und das Amt Haselünne mit Ausnahme der Gemeinden Ahmsen, Groß Berßen, Klein Berßen, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen und Wachtum, die Teil des Kreises Hümmling wurden.
Die neue Ordnung übertrug dem Kreis eine beschränkte Selbstverwaltung, deren Organe der Kreistag als Legislative und Kreisausschuss als Exekutive waren.
Der Kreisausschuss setzte sich aus dem Landrat als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern zusammen, die vom Kreistag gewählt wurden und ehrenamtlich für die Dauer von sechs Jahren tätig waren. Die Geschäfte des Kreisausschusses umfassten die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistags, die Verwaltung der Kreisangelegenheiten nach Maßgabe des Gesetzes, Ernennung und Beaufsichtigung der Beamten des Kreises, Begutachtung der von den Staatsbehörden überwiesenen Angelegenheiten und die Durchführung der ihm durch Gesetz übertragenen Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung. Auf diesem Gebiet gehörten nach Maßgabe der Kreisordnung von 13. Dezember 1872 zum Aufgabenbereich des Kreisausschusses die armen-, wege-, wasser-, feld-, gewerbe-, bau- und feuerpolizeilichen Angelegenheiten, außerdem Ansiedlungs-, Dismembrations-, Kommunal-, Schul-, Gesundheits- und Justizverwaltungsangelegenheiten. Der Kreisausschuss war als Verwaltungsgericht erster Instanz für Verwaltungsstreitsachen zuständig.
Abgesehen von Änderungen des Wahlrechtes zum Kreistag, die nach dem ersten Weltkrieg erfolgten, hat diese Kreisordnung bis nach 1945 Bestand gehabt.
Bestandsgeschichte:
Für den Kreis Meppen ergab sich im Jahr 1932 eine gebietsmäßige Veränderung, als laut Verordnung vom 27. September 1932 die Gemeinden Ahmsen, Groß Berßen, Klein Berßen, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen, Wachtum, Groß Stavern, Klein Stavern, Tinnen und Emen, die Teil des im gleichen Jahre aus den Kreisen Aschendorf und Hümmling neuzubildenden Kreises Aschendorf-Hümmling waren, in den Kreis Meppen eingegliedert wurden. Den "Übergang der bisherigen landrätlichen Verwaltung auf die Kreise", durch den auch der Kreisausschuss als Verwaltungsorgan beseitigt wurde, setzte der Erlaß des Niedersächsischen Ministerpräsidenten (vom 14. Oktober 1947) auf den 1. April 1946 fest. Den Abschluss der Neuordnung der Kreisverwaltung bildet das am 31. März 1958 erlassene "Gesetz zur Niedersächsischen Landkreisordnung".
Das vorliegende Findbuch setzt sich aus Teilen der Akzessionen 7/57 und 7/68 der Kreisverwaltung Meppen und einem früheren Zugang zusammen, für den schon ein Findbuch bestand. Da beide Teile zusammen nur rund 230 Nummern umfassten, wurde die alte Ordnung aufgelöst und alle Akten gemeinsam neu geordnet, wobei Titel und Jahr ohne Überprüfung übernommen wurden. Falls notwendig, dient als Konkordanz das alte Findbuch, in das die neuen Nummern nachgetragen worden sind.
Das Ordnungsschema des vorliegenden Findbuchs richtet sich ebenso wie das des alten im wesentlichen nach der Gliederung der Bestände der übrigen Kreisausschüsse, jedoch wurden, da Abgaben wohl nicht mehr zu erwarten sind, nicht besetzte Gruppen nicht in das Schema aufgenommen.
Osnabrück, im August 1969 gez. Grasse
Literatur:
Gesetz-Sammlung f. d. Königl. Preußischen Staaten, 1884 Nr. 17, S. 181 ff
Preußische Gesetz-Sammlung, 1932 Nr. 55, S. 317
Amtsblatt für Niedersachsen, 1947 Nr. 20, S. 201 ff
Nieders. Gesetz- und Verordnungsblatt, 1958 Nr. 6, S. 17 ff
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Zum Kreis Meppen gehörten danach das Amt Meppen und das Amt Haselünne mit Ausnahme der Gemeinden Ahmsen, Groß Berßen, Klein Berßen, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen und Wachtum, die Teil des Kreises Hümmling wurden.
Die neue Ordnung übertrug dem Kreis eine beschränkte Selbstverwaltung, deren Organe der Kreistag als Legislative und Kreisausschuss als Exekutive waren.
Der Kreisausschuss setzte sich aus dem Landrat als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern zusammen, die vom Kreistag gewählt wurden und ehrenamtlich für die Dauer von sechs Jahren tätig waren. Die Geschäfte des Kreisausschusses umfassten die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistags, die Verwaltung der Kreisangelegenheiten nach Maßgabe des Gesetzes, Ernennung und Beaufsichtigung der Beamten des Kreises, Begutachtung der von den Staatsbehörden überwiesenen Angelegenheiten und die Durchführung der ihm durch Gesetz übertragenen Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung. Auf diesem Gebiet gehörten nach Maßgabe der Kreisordnung von 13. Dezember 1872 zum Aufgabenbereich des Kreisausschusses die armen-, wege-, wasser-, feld-, gewerbe-, bau- und feuerpolizeilichen Angelegenheiten, außerdem Ansiedlungs-, Dismembrations-, Kommunal-, Schul-, Gesundheits- und Justizverwaltungsangelegenheiten. Der Kreisausschuss war als Verwaltungsgericht erster Instanz für Verwaltungsstreitsachen zuständig.
Abgesehen von Änderungen des Wahlrechtes zum Kreistag, die nach dem ersten Weltkrieg erfolgten, hat diese Kreisordnung bis nach 1945 Bestand gehabt.
Bestandsgeschichte:
Für den Kreis Meppen ergab sich im Jahr 1932 eine gebietsmäßige Veränderung, als laut Verordnung vom 27. September 1932 die Gemeinden Ahmsen, Groß Berßen, Klein Berßen, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen, Wachtum, Groß Stavern, Klein Stavern, Tinnen und Emen, die Teil des im gleichen Jahre aus den Kreisen Aschendorf und Hümmling neuzubildenden Kreises Aschendorf-Hümmling waren, in den Kreis Meppen eingegliedert wurden. Den "Übergang der bisherigen landrätlichen Verwaltung auf die Kreise", durch den auch der Kreisausschuss als Verwaltungsorgan beseitigt wurde, setzte der Erlaß des Niedersächsischen Ministerpräsidenten (vom 14. Oktober 1947) auf den 1. April 1946 fest. Den Abschluss der Neuordnung der Kreisverwaltung bildet das am 31. März 1958 erlassene "Gesetz zur Niedersächsischen Landkreisordnung".
Das vorliegende Findbuch setzt sich aus Teilen der Akzessionen 7/57 und 7/68 der Kreisverwaltung Meppen und einem früheren Zugang zusammen, für den schon ein Findbuch bestand. Da beide Teile zusammen nur rund 230 Nummern umfassten, wurde die alte Ordnung aufgelöst und alle Akten gemeinsam neu geordnet, wobei Titel und Jahr ohne Überprüfung übernommen wurden. Falls notwendig, dient als Konkordanz das alte Findbuch, in das die neuen Nummern nachgetragen worden sind.
Das Ordnungsschema des vorliegenden Findbuchs richtet sich ebenso wie das des alten im wesentlichen nach der Gliederung der Bestände der übrigen Kreisausschüsse, jedoch wurden, da Abgaben wohl nicht mehr zu erwarten sind, nicht besetzte Gruppen nicht in das Schema aufgenommen.
Osnabrück, im August 1969 gez. Grasse
Literatur:
Gesetz-Sammlung f. d. Königl. Preußischen Staaten, 1884 Nr. 17, S. 181 ff
Preußische Gesetz-Sammlung, 1932 Nr. 55, S. 317
Amtsblatt für Niedersachsen, 1947 Nr. 20, S. 201 ff
Nieders. Gesetz- und Verordnungsblatt, 1958 Nr. 6, S. 17 ff
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung (Tektonik)
- 1.1 Regionale Verwaltung (Tektonik)
- 1.1.4 Preußische Zeit ab 1885 und niedersächsische Zeit (Tektonik)
- 1.1.4.1 Allgemeine Verwaltung, Vertretungskörperschaften (Tektonik)
- 1.1.4.1.2 Untere Verwaltungsebene (Tektonik)