Papst Innozenz VIII. beurkundet: Er hat Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg bereits vor einiger Zeit das Recht verliehen, die Pfarrei Wülfershausen (Wulferßhausen) nach dem Tod oder Weggang des derzeitigen Inhabers mit einem Mönch aus ihrem Kloster oder einem Weltgeistlichen zu besetzen. Diese päpstliche Indulgenz war aber beim kürzlich erfolgten Tod des ständigen Vikars an der Pfarrkirche in Wülfershausen Johannes Müller im Kloster noch nicht bekannt. Abt und Konvent haben daher wie bisher üblich den Priester der Diözese Würzburg Erhard Ippesheimer als seinen Nachfolger präsentiert. Nachdem nun der Inhalt der päpstlichen Bulle im Kloster bekannt geworden ist, hat Eberhard Ippesheimer auf die ständige Vikarie verzichtet, wurde aber vom Kloster sofort wieder darauf providiert. Der Papst erkennt nun die Rechtmäßigkeit der Besetzung der ständigen Vikarie an der Pfarrkirche in Wülfershausen mit Erhard Ippesheimer als rechtmäßig an. Datum Rome apud sanctum Petrum 1489 quarto kalendas ianuarii pontificatus nostri anno sexto. Aussteller: Papst Innozenz VIII. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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