Jakob Steritz und Martin Schon, beide B. zu Kirchheim u.T., dort gef., weil sie unter Mißachtung einer älteren Urfehde wiederum ohne Erlaubnis des Herzogs fremden Herren im Kriege zugezogen waren, vor dem Stadtgericht peinlich beklagt und dazu verurteilt, daß ihnen vom Nachrichter die beiden vorderen Finger der rechten Hand abgehauen werden und daß sie künftig keine Waffen mehr tragen und allen jährlichen [?] Gesellschaften und Zechen meiden sollen, jedoch mit Rücksicht auf ihre Frauen und unerzogenen Kinder und ihre Armut von der Vollstreckung der erstgenannten Strafe befreit, verpflichtet sich, die übrigen Bestimmungen des Urteils auszuführen, sich künftig wohl zu verhalten, keine fremden Dienste mehr ohne Erlaubnis anzunehmen, schwören U.
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Jakob Steritz und Martin Schon, beide B. zu Kirchheim u.T., dort gef., weil sie unter Mißachtung einer älteren Urfehde wiederum ohne Erlaubnis des Herzogs fremden Herren im Kriege zugezogen waren, vor dem Stadtgericht peinlich beklagt und dazu verurteilt, daß ihnen vom Nachrichter die beiden vorderen Finger der rechten Hand abgehauen werden und daß sie künftig keine Waffen mehr tragen und allen jährlichen [?] Gesellschaften und Zechen meiden sollen, jedoch mit Rücksicht auf ihre Frauen und unerzogenen Kinder und ihre Armut von der Vollstreckung der erstgenannten Strafe befreit, verpflichtet sich, die übrigen Bestimmungen des Urteils auszuführen, sich künftig wohl zu verhalten, keine fremden Dienste mehr ohne Erlaubnis anzunehmen, schwören U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2044
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 3. Band 3: Herrenberg bis Kirchheim (Amt Kircheim mit den Gemeinden Aichelberg bis Notzingen) >> 3.3 Kirchheim, Amt >> 3.3.1 Kirchheim, Stadt
1559 November 13 (Mo nach Martin ep.)
Urkunden
Siegler: der ehrsame Peter Eckert
Überlieferungsart: Ausfertigung
Anmerkungen: 1 S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Anmerkungen: 1 S.
Schon, Martin
Steritz, Jakob
Kirchheim unter Teck ES
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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- 3.3 Kirchheim, Amt (Gliederung)
- 3.3.1 Kirchheim, Stadt (Gliederung)
Namensnennung 3.0 Deutschland