Eghard und Friedrich von Röhrenfurth, Gebrüder, bitten Gottfried und Eberhard Herren zu Eppstein, Gebrüder, mit den Lehen, der Gülte zu Heydau (Heyde), 'Kotstede', Behausungen und Leuten zu Altmorschen, Behausung und Gut zu Neumorschen, Zehnten und Vorwerk zu Wichte und den Mannlehen zu Spangenberg, die sie von der Herrschaft Falkenstein gehabt und von ihrem Oheim von Beymbach geerbt, da die Herrschaft Falkenstein den Gebrüdern von Eppstein anerstorben, Herrn Hermann Riedesel, Ritter, ihren Eidam und Schwager, und dessen Sohn Johann zu belehnen. Siegler: Eghard, zugleich für Friedrich.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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