Papst Sixtus [IV.] gewährt dem Eustachius "Munch", Kleriker der Speyrer Diözese, in decr. lic., Akolyth und päpstl. Familiar, zu seinem besseren Unterhalt als päpstl. Tischgenossen. 5 fl. rh. Jahreszins aus den Einkünften der Weißen Frauen zu Mainz, O. Cist., mit deren Zustimmung (Aebtissin: Ottilia von Rosenberg; Priorin: Magdalena), die durch den Prokurator "Burckardus Seytz", Rektor der Pfarrkirche zu "Megerßheym", "Eysteter" Diözese, beigebracht worden ist. Der Zins ist fällig an Mariä Geburt oder binnen Monatsfrist in Mainz. Mit der Durchführung wird der Propst von St. Marien zu Feuchtwangen, Augsburger Diözese, Kantor der Speyrer Kirche und Mainzer Amtmann, beauftragt.Weiterhin werden die Pfründeneinkünfte des Bedachten aufgezählt,und zwar: 8 Mark aus der Pfarrkirche St. Maria in "Wichelen", Diözese Cambrai ("Cameracensis"); 4 Mark aus der Pfarrkirche zu Flieden, Mainzer Diözese; 6 Mark aus einer Pfründe zu St. Andreas in Worms; 4 Mark aus einer Ewigkaplanei des St.Michaelaltars in der Totenkapelle ("capella ossorii") im Friedhof des alten St. Nikolaus-Hospitals zu Hagenau ("Hagenow"), Strassburger Diözese; 8 fl. aus der Ewigvikarie am St. Nazarius-Altar in der Mainzer Diözese; 5 fl. (?) aus einer von sechs Pfründen in der Speyrer Diözese; 5 fl. aus der Ewigkaplanei zu "Barbelrod", Speyrer Diözese. Außerdem wird ihm eine Stiftspfründe zu Speyer (am Dom oder im St. Germanus- und Moritz-Stift) providiert werden. "Datum Rome apud sanctum Petrum anno [...] millesimoquadringentesimo octuagesimo primo, Id. Decembris, pontificatus nostri anno undecimo."

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