Staatsbauämter: Hessisches Staatsbauamt Bad Homburg (Bestand)
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750
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Landesbehörden, Gerichte und Einrichtungen mit Zuständigkeit oder Sitz im Archivsprengel Wiesbaden >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Bau und Verkehr >> Staatsbauämter
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Aufsatz: Mit der Gründung des Landes (Groß-)Hessen erfolgte auf dessen Gebiet die Neuordnung der staatlichen Bauverwaltung. Zum einen wurden die in den ehemaligen preußischen Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden bestehenden Staatshochbauämter in ihrem bestand übernommen (vgl. Vorgängerbehörden im Reg. Bez. Wiesbaden in Abt. 476). Im ehemaligen Volksstaat Hessen, dem späteren Reg.-Bez. Darmstadt, war während der Weimarer Zeit in den einzelnen Landkreisen jeweils ein staatliches Bauamt eingerichtet worden. So existierte zunächst in jedem der hessischen Landkreise ein staatliches Bauamt. Diese anfänglich 39 Staatsbauämter unterstanden als untere Instanz der Staatsbauverwaltung in der Mittelsstufe den Regierungspräsidenten in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden – Abt. für Bauwesen – und in der obersten Verwaltungsebene dem hessischen Innenminister/Hauptabt. Wiederaufbau. Zwischen 1949 und 1951 wurde die Bauverwaltung zwischen dem Innenministerium und dem Finanzministerium aufgeteilt (StAnz. 1951 S. 386). Danach war der Minister des Innern für das allgemeine Bauwesen, Baurecht, Bauaufsicht und den sozialen Wohnungsbau zuständig. In den Kompetenzbereich des Finanzministeriums fielen der staatliche Hochbau und die Bundesbauten. Als Mittelinstanz im staatlichen Hochbau unterstand ihm die Oberfinanzdirektion mit der Landesbauabteilung. Auf der unteren Verwaltungsebene versah der Finanzminister die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsbauämter. 1950 bestanden im Regierungsbezirk Gießen/Wiesbaden die 13 Staatsbauämter Biedenkopf, Dillenburg, Wetzlar, Weilburg, Limburg, Usingen, Wiesbaden, Rüdesheim, Frankfurt am Main, Bad Homburg, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Bis 1996 erfolgte eine Zentralisation der Staatsbauämter, die sich in zwei Phasen vollzog: die Zahl der Staatsbauämter wurde erstmals 1954 verringert, nachdem das Baurecht und die Bauaufsicht aus ihrem Aufgabenbereich entfallen waren. Im Zuge der allgemeinen hessischen Verwaltungsreform fand 1969 eine erneute Verringerung der Staatsbauämter statt. In den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden fallen die Staatsbauämter Bad Homburg (Abt. 750), Dillenburg (Abt. 751), Frankfurt am Main (Abt. 752), Hanau (Abt. 753), Rüdesheim (Abt. 754), Weilburg (Abt. 755), Wiesbaden (Abt. 756), Limburg (Abt. 757) und Wetzlar (Abt. 758). Bis zur Verwaltungsreform im Jahr 1969 bestand der Aufgabenbereich der Staatsbauämter in der Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Gebäuden des Landes und zivilen Bauten des Bundes außer der Bundesbahn und Bundespost. Nach Auflösung der Sonderbauämter wurde der Aufgabenbereich um die Bauangelegenheiten der Bundeswehr, der NATO und der Stationierungsstreitkräfte sowie die Unterhaltung von Landes- und Bundesbauten und die Mithilfe bei der staatlichen Vermögensverwaltung erweitert. Am 1. Januar 2004 wurden die Aufgaben der Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion sowie der Staatsbauämter in dem neu gegründeten Landesbetrieb 'Hessisches Baumanagement' (HBM) mit der Zentrale in Frankfurt am Main zusammengefasst. Ihm unterstellt sind fünf Regionalniederlassungen in Kassel (Nord), Gießen (Mitte), Wiesbaden (West), Darmstadt (Süd) und Frankfurt (Rhein-Main). Zu den Aufgaben des HBM gehören sowohl Neubaumaßnahmen als auch Bauunterhaltung.
Bestandsgeschichte: Keine Zugänge
Geschichte des Bestandsbildners: Der Amtsbezirk des Staatsbauamtes Bad Homburg erstreckte sich über die ehemaligen Landkreise Obertaunus und Usingen. Es wurde mit Ablauf des 31. Oktober 1969 aufgelöst und mit dem Staatsbauamt Friedberg unter der Bezeichnung 'Staatsbauamt Friedberg' vereinigt (StAnz. 1969 S. 1750).
Aufsatz: Mit der Gründung des Landes (Groß-)Hessen erfolgte auf dessen Gebiet die Neuordnung der staatlichen Bauverwaltung. Zum einen wurden die in den ehemaligen preußischen Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden bestehenden Staatshochbauämter in ihrem bestand übernommen (vgl. Vorgängerbehörden im Reg. Bez. Wiesbaden in Abt. 476). Im ehemaligen Volksstaat Hessen, dem späteren Reg.-Bez. Darmstadt, war während der Weimarer Zeit in den einzelnen Landkreisen jeweils ein staatliches Bauamt eingerichtet worden. So existierte zunächst in jedem der hessischen Landkreise ein staatliches Bauamt. Diese anfänglich 39 Staatsbauämter unterstanden als untere Instanz der Staatsbauverwaltung in der Mittelsstufe den Regierungspräsidenten in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden – Abt. für Bauwesen – und in der obersten Verwaltungsebene dem hessischen Innenminister/Hauptabt. Wiederaufbau. Zwischen 1949 und 1951 wurde die Bauverwaltung zwischen dem Innenministerium und dem Finanzministerium aufgeteilt (StAnz. 1951 S. 386). Danach war der Minister des Innern für das allgemeine Bauwesen, Baurecht, Bauaufsicht und den sozialen Wohnungsbau zuständig. In den Kompetenzbereich des Finanzministeriums fielen der staatliche Hochbau und die Bundesbauten. Als Mittelinstanz im staatlichen Hochbau unterstand ihm die Oberfinanzdirektion mit der Landesbauabteilung. Auf der unteren Verwaltungsebene versah der Finanzminister die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsbauämter. 1950 bestanden im Regierungsbezirk Gießen/Wiesbaden die 13 Staatsbauämter Biedenkopf, Dillenburg, Wetzlar, Weilburg, Limburg, Usingen, Wiesbaden, Rüdesheim, Frankfurt am Main, Bad Homburg, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Bis 1996 erfolgte eine Zentralisation der Staatsbauämter, die sich in zwei Phasen vollzog: die Zahl der Staatsbauämter wurde erstmals 1954 verringert, nachdem das Baurecht und die Bauaufsicht aus ihrem Aufgabenbereich entfallen waren. Im Zuge der allgemeinen hessischen Verwaltungsreform fand 1969 eine erneute Verringerung der Staatsbauämter statt. In den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden fallen die Staatsbauämter Bad Homburg (Abt. 750), Dillenburg (Abt. 751), Frankfurt am Main (Abt. 752), Hanau (Abt. 753), Rüdesheim (Abt. 754), Weilburg (Abt. 755), Wiesbaden (Abt. 756), Limburg (Abt. 757) und Wetzlar (Abt. 758). Bis zur Verwaltungsreform im Jahr 1969 bestand der Aufgabenbereich der Staatsbauämter in der Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Gebäuden des Landes und zivilen Bauten des Bundes außer der Bundesbahn und Bundespost. Nach Auflösung der Sonderbauämter wurde der Aufgabenbereich um die Bauangelegenheiten der Bundeswehr, der NATO und der Stationierungsstreitkräfte sowie die Unterhaltung von Landes- und Bundesbauten und die Mithilfe bei der staatlichen Vermögensverwaltung erweitert. Am 1. Januar 2004 wurden die Aufgaben der Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion sowie der Staatsbauämter in dem neu gegründeten Landesbetrieb 'Hessisches Baumanagement' (HBM) mit der Zentrale in Frankfurt am Main zusammengefasst. Ihm unterstellt sind fünf Regionalniederlassungen in Kassel (Nord), Gießen (Mitte), Wiesbaden (West), Darmstadt (Süd) und Frankfurt (Rhein-Main). Zu den Aufgaben des HBM gehören sowohl Neubaumaßnahmen als auch Bauunterhaltung.
Bestandsgeschichte: Keine Zugänge
Geschichte des Bestandsbildners: Der Amtsbezirk des Staatsbauamtes Bad Homburg erstreckte sich über die ehemaligen Landkreise Obertaunus und Usingen. Es wurde mit Ablauf des 31. Oktober 1969 aufgelöst und mit dem Staatsbauamt Friedberg unter der Bezeichnung 'Staatsbauamt Friedberg' vereinigt (StAnz. 1969 S. 1750).
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Bestand
Korrespondierende Archivalien: Abt. 3011/5
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ
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