Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler erteilt auf Grund ihres mit Schultheiß und Gericht daselbst getroffenen Vergleichs einen Revers über die ihr gegen angemessene Forstmiete für die Bearbeitung auf der Sägemühle bewilligte Holzmenge von 150 Sägeblöcken aus dem Weilerwald; ferner verpflichtet sich die Gemeinde, auf dem Steinberg keine Sägeblöcke mehr schlagen zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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