Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Eberhard Korber zu seinem Abdecker (Wasenmeister) zu Oggersheim (Agerßheym) und der Reichweite der dortigen Weide (als wyt die selb weydt get) auf. Eberhart soll das Amt versehen, wie es Herkommen ist, und bei Amtsantritt 10 rheinische Gulden sowie später jährlich einen Gulden dem pfalzgräflichen Amtmann zu Wachenheim zur Verrechnung antworten. Solange er die Weide innehat, was sein Leben lang gelten soll, und sofern er dies nicht durch redliche Ursache verwirkt, darf er mit einem anderen die Weide bestellen. Der Kurfürst verspricht dafür Schutz und Schirm, sofern Eberhart der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder dort, wo sie es hinweisen, genügt.