Tätigkeit der BdVP zum Beginn Neuorientierung DVP im Bezirk Potsdam
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471 BDVP Potsdam 849 (540178)
471 BDVP Potsdam (78927) Rep. 471 Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Potsdam
Rep. 471 Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Potsdam >> Stab >> Organisation
1990.01-1990.08
Enthält: Vorgaben MdI Berlin. - Auftreten vor dem Rundem Tisch des Bezirkes zu Fragen der volkspolizeilichen Arbeit. - Erste Kontakte mit Polizei der alten Länder. Effektivierung der Öffentlichkeitsarbeit. - Ausführungen des Ministers für Innere Angelegenheiten auf der Arbeitstagung am 9. Jan. 1990 zur Perspektive und Lage. - Konzeption zur Gewährleilstung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. - Zusammenarbeit mit der Polizei Berlin (West). - Kurzcharakteristik des Bezirkes Potsdam. - Ergebnisse der Tätigkeit des DVP, 1990. - Grundsätze für Sicherheitspartnerschaft. - Struktur der Deutschen Volkspolizei. - Vorträge: Organisation und Aufgaben der Bundespolizeien und der Länder-Polizei in der BRD. - Rahmenorientierung für den Aufbau der kommunalen Selbstverwaltungsorgane. - Entwurf: Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei in der DDR. - Beratung der Verantwortlichen der Feuerwehren der BdVP und Berlin (West).
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:25 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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