Der Ritter Ludwig von Landau [Ruine bei Binzwangen Gde. Ertingen/Lkr. Biberach], seine Ehefrau Elisabeth und Burkhard von Freyberg [Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach] zu Mietingen ("Mu/e/tingen") [Lkr. Biberach] bekennen, dass ihnen der Ritter Heinrich Kaib sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm 9.000 ungarische und böhmische Gulden geliehen haben. Dafür haben sie ihnen die Feste Gerhausen [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] mit dem dazugehörigen Wildbann, das Vogtrecht der Kirche in Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis], das jährlich 210 Imi Korn erträgt, die Stadt Blaubeuren ("Blauburren") [Alb-Donau-Kreis] mit allen Leuten und Rechten, ihren Teil des Zolls in Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis], den Ludwig von Landau als Pfand der Herrschaft Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] besitzt, verpfändet. Außerdem verpfänden sie ihnen noch ihre Eigenleute und Güter in Rißtissen ("Rostissen") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis], Ersingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] und in Weisel ("Wihseln") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis]. Diese Güter sind Eigengüter mit Ausnahme der Feste Gerhausen, der Stadt Blaubeuren und der Güter in Rißtissen ("Tu/e/ssen"), die Lehen des Herzogs Albrecht von Österreich sind und die Ludwig von Landau von Heinrich Fulhin gekauft hat. Herzog Albrecht hat daher auch seine Zustimmung zu der Verpfändung erteilt. Die Schuldner stellen den Darlehensgebern Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Ulm.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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