Vor dem Straßburger Hofgericht bekennen Martin Scherer aus Willstätt und seine Hausfrau Adelheid, daß sie von dem Kloster St. Margaretha und St. Agnes zu Straßburg eine genannte Matte zu Willstätt als Erblehen empfangen haben gegen einen Jahreszins von 4 Schilling straßburger Pfennige.