Johann Roleff und Johann Lomman, Bürger in Ahlen, erklären, dass sie als Gildemeister des Schuh- und Lohnamts zu Ahlen mit Wissen und Bewilligung der ganzen Schuhgilde und Amtsbrüder erlauben, dass der "ernachtbare" Werner Cloith, Richter und Gograf zu Ahlen und Besiter des "hauses bynnen Alenn", in seinem Hause Schuhe machen lassen darf. Das Geld, dass er für die Gwährung dieses Vorrechts bezahlt hat, soll zum Nutzen und Profit des Schuhmacheramtes gebraucht werden. Die Nachfolger des Cloith müssen sich dieses Recht von seiten der Gilde jedes Jahr erneut bestätigen lassen Zeugen: Hermann Rovinck, Johann Stekneck (?) zu Ahlen udn Walstedde, Frone Unterschrift: Johann Rolleffs, Johann Lomman Original; Pergament; aufgezeichnetes Wappen des Schuhmacheramtes

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Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung
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