1337, 5.Indiktion, im 3. Jahr des Pontifikats Benedikts XII., am 12. März, "que fuit ipsa die beati Gregorii pape", um die dritte Stunde, in der Reichsstadt Gelnhausen ("Geylnhusen"), im Rathaus, vor Notar und Zeugen: Bekundet Hermann von "Wanebach", Priester der Mainzer Diözese, vor Herrn Johannes "Goltsak", stellvertretendem Schultheiß der Stadt, daß er zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil als Schenkung unter Lebenden St. Klara folgende Güter geschenkt hat: 1) 1 Joch Weingarten bei der Stadt Gelnhausen ("Geylnhusen"), und zwar 2 1/2 Viertel "super antiquo fossato" (Angrenzer: Werner, Sohn der Frau Guda und Einwohner daselbst) und 1 1/2 Viertel neben der "Tyereiche" (Angrenzer: Die alte "Bermeynin" (?) und der "Nievergalt", beide Einwohner daselbst); 2) ein Haus, dessen einen Teil Frau ("domicella") Elisabeth zum "Nuwenhuse" bewohnt; das Kloster ist verpflichtet, aus diesem Teil den Minderbrüdern zu Frankfurt ("Frankenfort") 5 Schillinge leichter Pfennige zu zinsen; zu diesem Haus gehört ein anstoßender Garten; der Ablauf ("cloaca") soll beiden Teilen gemeinsam bleiben. - Schultheiß und Schöffen vollziehen die Übergabe an das Kloster, das durch den Bruder Herbord von Nackenheim ("Herbordus von Nakheim") vertreten ist. Dieser verabreicht danach dem Schultheißen und den Ratsherrn 5 Schillinge Heller "bodewin". Zeugen: Die Herrn Hartmann von "Grunenberg", Priester und Ewigvikar von St. Marienberg in Frankfurt ("Frankenford"), Eberhard, Sohn der Frau Guda, Ortwin "Speckelin", Heinrich "Zincke", Konrad "Kluppel", Bertold in dem "Steininhuse", "Heylo Grozze" und Hennekin in dem "Steyninhuse", Ratsherrn. Signet u. Unterschrift des kais. Notars "Henricus Henrici de Augusta", Mainzer Klerikers.

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