Kaiser Friedrich III. gebietet der Stadt Nürnberg bei einer Strafe von 50 Mark lötiges Goldes Ludwig und Margreth Pfintzing, welche am Nürnberger Stadtgericht gegen Margarethen Hoeltzlin, Witwe des Hanns Hoeltzl, und Hanns Müllner, Bürger daselbst, verurteilt worden waren und die an ihn appelliert hatten, in keiner Weise zu belästigen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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