Vor dem Richter Heinrich Brack und den Schöffen des Landgerichts Mintard Werner in dem Steinhaus, Johann zu Claum, Peter zur Moellen, Bertgen Haestes, Johann vor der Brüggen und Peter Smellynck ist im rechten gehegten Gericht Wilhelm Hugenpoet erschienen und hat freiwillig und wohlbedacht für eine bestimmte Summe Geld, die ihm gezahlt worden ist, an Christoph von dem Vittinghoff gen. Schell (Schele), seinen Vetter, dessen Erben oder den Inhaber dieser Urkunde eine Erbrente von 50 Talern aus seiner im Gericht Mintard gelegenen Mühle an der Rindersbeck verkauft. Die Summe ist jeweils zu Ostern fällig. Wilhelm hat sich zu rechter Währschaft verpflichtet gegenüber allen, die etwas gegen diesen Vertrag einwenden wollen oder können, und hat mit Hand, Halm und Mund verzichtet. Zahlen er oder seine Erben nicht rechtzeitig, kann Christoph mit Hilfe eines Gerichtsboten Pfänder erheben. Rückkauf ist jährlich zu Ostern mit 1000 Gulden möglich. - Es siegeln der Aussteller, Richter und Schöffen. - Geben ... donnerstach na dem sonnendage Letare.