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Die Kinder der verstorbenen Eheleute Hendrich und Gretgen Schupkens, nämlich Peter, Tilman, Derich, Gerrit und Laurens bestimmen - wie auch ihre Mutter zu Lebzeiten gewollt hat -, daß der älteste Sohn Peter das elterliche Haus und Erbe in Aldekerk, gelegen an Kengs Ende, einerseits an Goerdt Pastors Erb, andererseits an Jan Biekers Erb grenzend, mit den Belastungen wie sie im Laten-Buch - zumal zugunsten der Besitzer des Kreydts-Hofes - verzeichnet sind, und unter weiteren besonderen Bedingungen, für die einmalige Zahlung von 100 Talern an die vier Miterben oder eine beständige Rente erhalten soll. Unterschrieben von allen Beteiligten und Zeugen am 31. März 1692 vor dem Notar A. Boßman (Abschrift einer Kopie des Notars von Johann Slex für Peter Schupkens)

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