Herzog Adolf von Jülich und Berg verpflichtet sich in Folge der mit dem Herzog Adolf von Kleve getroffenen Vereinbarung, wenn es zwischen diesem und dessen Bruder Gerhart zu Fehde kommen sollten, Jenem vorab 3000 Gulden zu zahlen, bevor er diesem Beistand leisten werde; wenn aber die Annahme dieser Summe verweigert würde und er zufolge eines früheren Bündnisses mit Gerhart alsdann die Schlösser Beienburg und Landsberg diesem einräumen müßte, sollen dem Herzog von Kleve 10000 Gulden gezahlt oder zu deren Sicherheit die Schlösser Elberfeld und Hardenberg übergeben werden. d. Freitag nach quasimodogen.