Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet Streitigkeiten und Fehde zwischen Alexander von Pfalz-[Zweibrücken-]Veldenz einer- sowie den Brüdern Konrad und Hans Marschall von Waldeck genannt von Üben (Uben), Rauskolb (Raußkolbenn) und anderen aus deren Anhang andererseits. In der Sache hatte der Pfalzgraf bereits am 25.10. zu Oppenheim beide Parteien verhört, wobei Alexander durch zwei Gesandte, nämlich seinem Kanzler Meister Philipp Aberlin von Weinheim, Lizenziat, und Johann Stumpf, Amtmann zu Meisenheim, vertreten worden war. Beide Seiten sollten damals binnen 14 Tagen ihre Zustimmung oder Ablehnung zu nachfolgendem Schlichtungsvorschlag kundtun: Die Fehde und Feindschaft zwischen ihnen und ihren Helfern ist beendet, die Ungnade ist beendet. Gefangene sind sofort und unentgeltlich freizulassen. Die Schadensersatzforderungen von Alexander sollen dem Pfalzgrafen zu einer gütlichen Entscheidung überstellt werden. Beide Seiten. Die Fehde und Feindeshandlungen sollen für einen Monat ruhen und nach Annahme dieser Abmachung gänzlich aufgehoben sein. Alle Beteiligten haben in der Zwischenzeit ihre Zustimmung geäußert.