Querulationis Auseinandersetzung um Beschlagnahme
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(1) 0369
Rep. 29, Nr. 510
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
(1760-1783) 12.01.1784-14.02.1784
Kläger: (2) Erben des Kammerrates Giese und die Vormünder des Gieseschen Sterbhauses
Beklagter: Kgl. Pommersche Kammer in Stralsund
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: David Heinrich Schneider (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Dr. Johann Christian Koch (P)
Fallbeschreibung: Die Kl. wehren sich gegen ein Inhibitorium, das die Bekl. vom Hofgericht auf den Kaufpreis des Gutes Niederhof legen lassen haben und das sie handlungsunfähig bei der Begleichung der Außenstände des verstorbenen Giese macht. Die Kl. bestreiten Forderungen der Kammer an den Verstorbenen und fordern deren Offenlegung. Sie wehren sich zudem gegen die Beschlagnahme, weil sie hinreichend mit Immobilien im Sprengel des Pommerschen Hofgerichts angesessen sind und über mehr als 40.000 Rtlr verfügen, deren Verwaltung ihnen durch das Mandat des Hofgerichts entzogen werden soll. Die Kl. bitten um Aufhebung des Arrestes und Darlegung der Forderungen der Kammer und lehnen die Haftbarmachung für Schulden des verstorbenen Landrentmeisters Mau, für den Giese eine Bürgschaft unterschrieben hatte, ab. Das Tribunal erläßt am 27.01.1784 ein Reskript an das Hofgericht, noch vor Petri einen Vorbescheid anzuberaumen, alle Defizite Maus aufzuschlüsseln und zu prüfen, inwieweit Giese dafür haftbar zu machen ist. Am 12.02.1784 erklärt David Lucas Kühl namens der Bekl., die Kammer würde den Vorbescheid zwar besuchen, könne aber keine Zugeständnisse bei ihren Forderungen machen, da diese allein der Kgl. Kammerrevision vorbehalten sei. Am 14.02.1784 fordert das Tribunal die Durchführung des Vorbescheides wie am 27.01. skizziert.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1783 2. Tribunal 1784
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 02.12.1783; von Notar David Gotthelf Ike aufgenommene Appellationen vom 19. und 22.12.1783; Kaufvertrag über das Domanialgut Niederhof zwischen den Vormündern des Gieseschen Sterbhauses und dem Bürgermeister Stegemann zu Stralsund von Trinitatis 1783; Suppliken der Pommerschen Kammer an das Pommersche Hofgericht vom 14. und 29.11.1783; Protokoll der Pommerschen Kammer vom 08.11.1783; Amtsverpflichtung des Landrentmeisters J.H. Mau mit Bürgschaften von J.U. Giese und Otto Chr. Kuss vom 22.05.1760
Beklagter: Kgl. Pommersche Kammer in Stralsund
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: David Heinrich Schneider (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Dr. Johann Christian Koch (P)
Fallbeschreibung: Die Kl. wehren sich gegen ein Inhibitorium, das die Bekl. vom Hofgericht auf den Kaufpreis des Gutes Niederhof legen lassen haben und das sie handlungsunfähig bei der Begleichung der Außenstände des verstorbenen Giese macht. Die Kl. bestreiten Forderungen der Kammer an den Verstorbenen und fordern deren Offenlegung. Sie wehren sich zudem gegen die Beschlagnahme, weil sie hinreichend mit Immobilien im Sprengel des Pommerschen Hofgerichts angesessen sind und über mehr als 40.000 Rtlr verfügen, deren Verwaltung ihnen durch das Mandat des Hofgerichts entzogen werden soll. Die Kl. bitten um Aufhebung des Arrestes und Darlegung der Forderungen der Kammer und lehnen die Haftbarmachung für Schulden des verstorbenen Landrentmeisters Mau, für den Giese eine Bürgschaft unterschrieben hatte, ab. Das Tribunal erläßt am 27.01.1784 ein Reskript an das Hofgericht, noch vor Petri einen Vorbescheid anzuberaumen, alle Defizite Maus aufzuschlüsseln und zu prüfen, inwieweit Giese dafür haftbar zu machen ist. Am 12.02.1784 erklärt David Lucas Kühl namens der Bekl., die Kammer würde den Vorbescheid zwar besuchen, könne aber keine Zugeständnisse bei ihren Forderungen machen, da diese allein der Kgl. Kammerrevision vorbehalten sei. Am 14.02.1784 fordert das Tribunal die Durchführung des Vorbescheides wie am 27.01. skizziert.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1783 2. Tribunal 1784
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 02.12.1783; von Notar David Gotthelf Ike aufgenommene Appellationen vom 19. und 22.12.1783; Kaufvertrag über das Domanialgut Niederhof zwischen den Vormündern des Gieseschen Sterbhauses und dem Bürgermeister Stegemann zu Stralsund von Trinitatis 1783; Suppliken der Pommerschen Kammer an das Pommersche Hofgericht vom 14. und 29.11.1783; Protokoll der Pommerschen Kammer vom 08.11.1783; Amtsverpflichtung des Landrentmeisters J.H. Mau mit Bürgschaften von J.U. Giese und Otto Chr. Kuss vom 22.05.1760
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ