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Johannes Henne der Junge, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen, verkauft mit lehnsherrlicher Zustimmung an seinen Mitbürger Matheus Harscher sein von Matheis Mandler herrührendes und von Johann Kiem, Bräu, an ihn (Aussteller) erhandeltes eigenes hornsteinisches Erblehenhaus und -garten samt dazugehörenden Gütern [deren Lage nicht näher beschrieben ist]. Daraus gehen außer gewöhnlicher Steuer und Anlage der Herrschaft Hornstein als Erblehenherren jährlich auf Martini Haus- und Grundzins 12 Kreuzer Heupfennig 1 Kreuzer, 1 Schulter oder dafür 2 Kreuzer, an eine Pfründe nach Mengen 10 Kreuzer, wegen eines ewigen Jahrtags dahin 6 Kreuzer, aus den Gütern nach Hornstein 16 Kreuzer und in die Nachprädikaturpfründe nach Mengen jährlich 24 Kreuzer, 2 Hühner oder 12 Kreuzer, 7 Viertel Veser, 2 Viertel Hafer. Bei jeder Besitzveränderung soll das Lehen von der Herrschaft Hornstein als Erblehenherren mit einem Paar Handschuhen empfangen werden. Sonst ist alles frei. Der Kaufpreis beträgt für Haus und Garten 115 Gulden, für die übrigen Stücke und Güter 240 Gulden, zusammen 355 Gulden Landeswährung (jeden Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet), der teils in bar, teils an gehandelten Gütern gänzlich bezahlt worden ist, wobei der Käufer von der Pflegschaft des Gotteshauses Hedingen (?) 40 Gulden übernommen und mit jährlich 2 Gulden zu verzinsen hat

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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