Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er seinem Protonotar Heinrich Jäger aus besonderer Gnade und aufgrund der Dienste, die dieser seit 22 Jahren seinem Bruder Pfalzgraf Ludwig IV. und ihm geleistet hat und noch leisten mag, bewilligt hat, dass Heinrich und seine Ehefrau Elisabeth [Baumann] auf beider Lebtag bei allen ihren Gnaden und Freiheiten belassen werden sollen, insbesondere auch nach dem Tode eines der Eheleute. Der Pfalzgraf will sie dabei schirmen und handhaben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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