Revers von Abt Rudolf und dem Konvent zu Bronnbach über den Kaufbrief über das Amt Bütthard, den Graf Johann zu Wertheim im Kloster hinterlegt hat, wogegen dieses sich verpflichtet, ihn dem Grafen im Bedarfsfall durch einen Boten auszuhändigen, den der Graf wieder sicher ins Kloster zurück geleitet.