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Enthält: Jacob Joseph bringt vor, dass am 9.7.1778 Wilhelm Reinermann aus Mödrath von Johann Krechel aus Hülchrath ("Hullichrath") ein Pferd für 15 Rtlr gekauft hatte, dass er bis Michaeli [29.9.] 1778 bezahlten wollte. Das hatte er aber trotz Ermahnungen bisher nicht getan. Das Gericht weist den Beklagten an, den Kläger bis zum nächsten Gerichtstag zufrieden zu stellen oder vor Gericht Widerspruch einzulegen, und zwar unter Androhung einer Säumnisstrafe. Am 23.3.1779 wird die Frist wegen der bevorstehenden Heiligen Woche auf den ersten Gerichtstag nach den Osterferien verlängert.