Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig I. (der Schwarze) von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz bekunden, dass sie nach dem Streit um das Erzbistum Mainz nun als "geborne gesipte frunde" Frieden und Einung auf Lebzeiten abschließen. Für künftige Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, vereinbaren sie einen Austrag vor Bischof Reinhard von Worms oder Landgraf Hesso von Leiningen als Obmann. Jeweils genannte Personen und Städte werden von dieser Einung ausgenommen. Siegel: S 1 = A 1. S 2 = A 2
Vollständigen Titel anzeigen
Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig I. (der Schwarze) von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz bekunden, dass sie nach dem Streit um das Erzbistum Mainz nun als "geborne gesipte frunde" Frieden und Einung auf Lebzeiten abschließen. Für künftige Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, vereinbaren sie einen Austrag vor Bischof Reinhard von Worms oder Landgraf Hesso von Leiningen als Obmann. Jeweils genannte Personen und Städte werden von dieser Einung ausgenommen. Siegel: S 1 = A 1. S 2 = A 2
BayHStA, Hausurkunden 2756
Kasten 13, Lade 4, Nr. 2756
Hausurkunden
Hausurkunden >> Urkunden bis 1806/1837
16.11.1463
regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig I. (der Schwarze) von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz bekunden, dass sie nach dem Streit um das Erzbistum Mainz nun als "geborne gesipte frunde" Frieden und Einung auf Lebzeiten abschließen. Für künftige Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, vereinbaren sie einen Austrag vor Bischof Reinhard von Worms oder Landgraf Hesso von Leiningen als Obmann. Jeweils genannte Personen und Städte werden von dieser Einung ausgenommen.
Siegel:
S 1 = A 1
S 2 = A 2
enthält u.a.: 2 Beilagen:
(A) Pap., 32 x 23 cm, Doppelblatt, 3 beschriebene Seiten; Aufzeichnungen über Verhandlungen zwischen Kurfürst Friedrich und Herzog Ludwig in Gegenwart ihrer Räte in Alzey 17. Oktober 1463 (vgl. Menzel, Regesten, S. 407-409)
(B) Pap., 46 x 32 cm;
Abrede zwischen Kurfürst Friedrich und Herzog Ludwig in Germersheim 18. November 1463
Siegel:
S 1 = A 1
S 2 = A 2
enthält u.a.: 2 Beilagen:
(A) Pap., 32 x 23 cm, Doppelblatt, 3 beschriebene Seiten; Aufzeichnungen über Verhandlungen zwischen Kurfürst Friedrich und Herzog Ludwig in Gegenwart ihrer Räte in Alzey 17. Oktober 1463 (vgl. Menzel, Regesten, S. 407-409)
(B) Pap., 46 x 32 cm;
Abrede zwischen Kurfürst Friedrich und Herzog Ludwig in Germersheim 18. November 1463
Perg.
Äußere Beschreibung: 45 x 70 cm Kassationsschnitte
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Besiegelung/Beglaubigung: 2 an Presseln anhängende Siegel, beide abgegangen, S 1 mit Presselrest; 6 Kassationsschnitte
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Germersheim
Literatur: Kremer, Urkunden Nr. CX; Menzel, Regesten Friedrichs, S. 411f.
Originaldatierung: Datum Germerßheym an mitwoch nach sannd Martins des heyligen bischoffs tag anno domini millesimo quadringentesimo sexagesimo tercio.
Äußere Beschreibung: 45 x 70 cm Kassationsschnitte
Regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig I. (der Schwarze) von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz bekunden, dass sie nach dem Streit um das Erzbistum Mainz nun als "geborne gesipte frunde" Frieden und Einung auf Lebzeiten abschließen. Für künftige Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, vereinbaren sie einen Austrag vor Bischof Reinhard von Worms oder Landgraf Hesso von Leiningen als Obmann. Jeweils genannte Personen und Städte werden von dieser Einung ausgenommen.
Siegel:
S 1 = A 1
S 2 = A 2
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Germersheim
Literatur: Kremer, Urkunden Nr. CX; Menzel, Regesten Friedrichs, S. 411f.
Originaldatierung: Datum Germerßheym an mitwoch nach sannd Martins des heyligen bischoffs tag anno domini millesimo quadringentesimo sexagesimo tercio.
Äußere Beschreibung: 45 x 70 cm Kassationsschnitte
Regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig I. (der Schwarze) von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz bekunden, dass sie nach dem Streit um das Erzbistum Mainz nun als "geborne gesipte frunde" Frieden und Einung auf Lebzeiten abschließen. Für künftige Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, vereinbaren sie einen Austrag vor Bischof Reinhard von Worms oder Landgraf Hesso von Leiningen als Obmann. Jeweils genannte Personen und Städte werden von dieser Einung ausgenommen.
Siegel:
S 1 = A 1
S 2 = A 2
Friedrich, Pfalz, Kurfürst von der
Ludwig I., (der Schwarze), Pfalz-Zweibrücken-Veldenz, Herzog, Pfalzgraf
Reinhard, Worms, Bischof
Hesso, Leiningen, Landgraf
Mainz, Erzbistum (Rheinland-Pfalz)
Germersheim (Lkr. Germersheim, Rheinland-Pfalz)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:41 MESZ