Abt Heinrich von Bleidenstadt beurkundet, daß der Ritter Heinrich Mul von Habenscheid, welcher Güter daselbst und in Cramberg gegenüber dem Kloster beanspruche, eine Urkunde des Abtes Jofreid von Bleidenstadt vorgebracht habe, auf die er seine Rechte stütze, und daß diese in Klingelbach in Gegenwart folgender Zeugen vorgelesen worden sei.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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