Albrecht Kesler aus Schorndorf, wegen Beteiligung am jüngsten Aufruhr der Bauern, auch sonstigen ungebührlichen Verhaltens einer Leibsstrafe verfallen, mit Ruten ausgehauen und aus dem Gebiet des [Schwäbischen] Bundes ausgewiesen, sodann aber auf Fürbitten seiner Freunde auf künftiges Wohlverhalten begnadigt und wieder zu Weib und Kindern gelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt unter Eid, fortan gehorsam, fromme und anständig zu sein, weder heimlich noch offen gegen seinen Landesherrn, das Fürstentum Württemberg oder wen auch immer etwas zu unternehmen oder sich an einem Aufruhr zu beteiligen, vielmehr solche Anschläge anzuzeigen, sowie für die Obrigkeit und Ehrbarkeit Partei zu ergreifen, alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt auszuliefern und keine mehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen. Bürgen (um 100 fl): die bescheidenen Vincenz Wurtt aus Backnang, und Michel Sailer aus Schorndorf. Beilage: Schreiben des Johann Stahell, Vogt zu Backnang, an Jerg Gaißberger, Untervogt zu Schorndorf, betreffend Bürgschaft des Vincenz Wurtt für Albrecht Kesler mit 50 fl., 1 Bl., Pap., dat. 7. November 1526