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Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent
von Fulda bekunden, dass Philipp [I.], Graf von Nassau und Saarbrücken,
und Philipp...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1401-1410
1410 Oktober 18
Ausfertigung, Pergament, zwei angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt, Nr. 2 liegt lose bei)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo decimo ipso die sancti Luce ewangeliste
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bekunden, dass Philipp [I.], Graf von Nassau und Saarbrücken, und Philipp von Falkenstein, Herr von Münzenberg, die Burg Bingenheim als Pfand innehatten. Graf Philipp hatte dem Kloster Fulda vor Ausstellung der vorliegenden Urkunde bereits 1500 Gulden bezahlt. Das Kloster Fulda hat sich nun mit Graf Philipp geeinigt, dass diese Summe ihm auf seinen Teil der Burg Bingenheim angerechnet (bewiset und geslagen) wird, nach Ausweis der Urkunden, die er und Philipp von Falkenstein vom Kloster Fulda bekommen hatten. Das Kloster Fulda gestattet Graf Philipp, den Teil der Burg, den Philipp von Falkenstein innehatte, jederzeit mit der genannten Summe einzulösen. Das Kloster wird auf die Burg Bingenheim zu Lebzeiten Graf Philipps keine Ansprüche erheben. Nach Graf Philipps Tod darf das Kloster die Burg Bingenheim wieder zurückkaufen, und zwar zum Preis der Pfandsumme, die die Grafen von Nassau und Saarbrücken einst zahlten, sowie zuzüglich der Pfandsumme, die Philipp von Falkenstein einst an Fulda gezahlt hatte und unter Berücksichtigung der geliehenen 1500 Gulden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Johann], Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 71
Philipp I., Graf von Nassau-Saarbrücken-Weilburg [1368-1429], vgl. ADB 26, S. 10-12.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.