Der Notar Konrad Stoghusen von Hünfeld (Hunßfelt), Kleriker der Mainzer Diözese, bekundet, dass vor ihm Johannes Kaufmann, Altarist an Unser-Lieben-Frauen Altar in der Pfarrkirche zu Wolfskehlen, erklärt hat, diesen Altar aufgrund seiner Präsentation durch den Laienpatron den verstorbenen Hans von Wolfskehlen seit vielen Jahren zu besitzen und alle damit verbundenen Pflichten stets erfüllt zu haben. Weil er in jüngerer Zeit oft an der Feier der Messe gehindert und aufgefordert wurde, diese ganz einzustellen, was er sich aber nicht getraut, und aus allerlei anderen Gründen will er die Pfründe nicht weiter behalten, sie aber auch nicht in andere Hände resignieren, damit seine Patrone und ihre Erben diesbezüglich nach Belieben disponieren können. Deshalb hat er die Altarpfründe, deren Patronatsrecht dem anwesenden Eberhard von Gemmingen namens dessen Ehefrau Barbara von Wolfskehlen zusteht, in Oppenheim, im Hof des Eberhard von Gemmingen, aus freiem Willen in die Hände des Ausstellers resigniert.