Ulmann von Idstein ('Eytsten'), Pleban der Pfarrkirche zu Dauborn ('Debern'), Trierer Diözese, bekundet, daß Äbtissin und Konvent zu Gnadenthal ('vallis gracie') vom Zisterzienserorden, Trierer Diözese, diese Kirche, über die ihnen das Patronatsrecht zusteht und die vakant geworden ist, da Heinrich genannt Truppel sie vor noch nicht 8 Tagen in die Hände der Äbtissin und des Konvents resignierte, ihm übertragen haben mit der Bedingung, daß er in dem Dorf persönlich Residenz leistet und die Kirche so verwaltet, daß keine böse Nachrede ('rumor inhonestus') aufkommt und keine Vergehen oder Klagen ('crimina vel querele') entstehen. Er gelobt an Eides Statt, sich entsprechend zu verhalten, und hat darüber dies Notariatsinstrument aufnehmen und zur größeren Sicherheit von den Herren Ludwig, Dekan, und Heinrich, Kustos des St. Georgenstifts zu Limburg, Trierer Diözese, besiegeln lassen. - In der Wohnstube ('in estuario et domo habitacionis') des vorgenannten Dekans, 1382, in der 5. Indiktion, am 27. Oktober, im 6. Jahr Papst Urbans VI., vor Johann, Kantor des vorgenannten Stifts, und Johann von Eberbach ('Er-') vom Zisterzienserorden sowie Heinrich Pellifex, Heinrich Velden, Johann von Diebach ('Dyppach') und Johann Honne, Vikaren des Limburger Stifts. - Thilemann Ehlen von Wolfhagen ('Wolffan'), Kleriker Mainzer Diözese, wohnhaft zu Limburg, kaiserlicher Notar, bekundet seine Anwesenheit und die Niederschrift durch Unterschrift und sein Zeichen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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