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Johann Baptist von Ruffin, kurbayer. Hofkammerrat, überlässt dem Bischof Johann Theodor von Freising seinen großen, kleinen und Blutzehnt aus drei Gütern genannt Denckenhof, Perlhof und Siglhof in Sickenhausen (Sinzenhausen) gegen das volle Eigentumsrecht an nachstehenden bisher vom Hochstift Freising lehenwürdigen Zehnten: die Hälfte des großen und kleinen Zehnts in Sirchenried sowie zwei Teile des großen und kleinen Zehnts in der von Ruffischen Hofmark Palsweis; S: Johann Baptist von Ruffin

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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