Einnahme der Erbhuldigung auf die Reservata Electoralia in der fürstlich sachsen-merseburgischen Erblandsportion zu Delitzsch, Zörbig und Bitterfeld, 1691, nach erfolgtem Todesfall, sowohl Kurfürst Johann Georgs III. [von Sachsen] als auch Herzog Christians [II.] des Älteren zu Sachsen-Merseburg [1694], hierin meist befindlich, was wegen des Rates zu Bitterfeld und des bei Kurfürstlicher Durchlaucht [Johann Georg IV. von Sachsen] von ihnen untertänigst gesuchten Schutzes vorgegangen, auch der Huldigung halber, 1731