Sollen PKW noch genauer untersucht werden? Auf dem Prüfstand
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/018 R070015/201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/018 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2007
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2007 >> März
1. März 2007
Jeder kennt es, das mulmige Gefühl vor dem TÜV. Doch müssen unsere Fahrzeuge tatsächlich so oft auf den Prüfstand? Ja, sagen TÜV und Dekra, zu viele Fahrzeuge mit gravierenden Mängeln seien auf deutschen Straßen unterwegs. Nein, sagen Auto-Experten. Zu viele Überprüfungen kosteten überflüssige Millionen. Und: In der Schweiz, wo ältere Fahrzeuge nur alle drei Jahre kontrolliert werden, gebe es auch nicht mehr Unfälle. LÄNDERSACHE stellt den TÜV auf den Prüfstand.
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Audio-Visuelle Medien
Brüggemann, Klaus
Dudenhöffer, Ferdinand; Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Automobilwirtschaft, 1951-
Hess, Peter
Hübner, Johannes
Auto
Straßenverkehr
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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