Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht seinem Untertan Bläsi Haßlander zu Blochingen für sich selbst und als Lehnsträger der Margaretha Berner zur Erbleihe einen Hof mit allem Zubehör, den vormals Thoma Reckh zu Blochingen empfangen und getragen hat. Der Empfänger muß ihn in baulichen Ehren halten und gen. Geld- und Naturalabgaben an den A., das Gotteshaus Hedingen und den Kaplan zu Mengen entrichten. Sooft der Hof in andere Hände kommt, sollen alle Stücke beieinander bleiben, ist der Hof neu zu empfangen und muß ein von der Herrschaft festgesetzter Ehrschatz gezahlt werden. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner