Hans Reiff d. J., Richter zum Podenstain, bekundet als Anwalt und Lehenträger der Töchter des verstorbenen Georg Dietrich vom Pranndt zum Podenstain, Anna Maria und Anna Kunigunde, Witwe des Veit Sigmund von Reitzenstein (Rätzenstain) auf Wildenau und Ilsebach, dass Abt Hieronymus von St. Emmeram den beiden genannten Töchtern die Vogtei Neuenschwand zu Lehen verliehen hat, wie ihr Vater sie zuvor innegehabt hat und wie sie ihnen durch den verstorbenen früheren Lehensträger Veit Hans vom Pranndt zum Stain und Hohentreswitz am 8. Juni 1598 (siehe Urkunde Nr. 3775) verliehen worden ist. Dafür leistet er dem Abt Lehenspflicht. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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