Bewilligungsbrief: Markgraf Georg zu Brandenburg für sich selbst und als Vormund seines jungen Vetters und Pflegesohns Markgraf Albrechts zu Brandenburg bewilligt Wolff von Heßburg, Rat und Amtmann zu Colmberg, auf untertänigstes Ansuchen und in Ansehung seiner treuen Dienste, im Fall derselbe ohne männliche Leibserben mit Tod abginge, dass alsdann das Schloss und Weiler Haundorf, so sein Vater Carl von Heßburg selig von Ludwig, von Ellrichhausen erkauft, und ein Hof, den gedachter sein Vater von Burkhart von Heßburg käuflich an sich gebracht, seinen ehelichen Töchtern oder ihren Lehenträgern, ehe sie sich verheiraten und so sich dieselbe verheiraten würden, seinen Tochtermännern auch fürderhin derselben männlichen Erben zu Lehen verliehen werden sollten.

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Staatsarchiv Nürnberg