Werden.-Franz Wilhelm Freiherr von Galen, Herr zu Enniger, Neuengrabe, Galen, Dinklage etc., hochfürstl. münsterischer Erbkämmerer und Drost des Amts Vechta, bekundet, daß Abt Cölestin ihn nach dem Tod des Abts Ferdinand mit den Gütern Lienkampff im Kirchspiel Ameke und Hohenfeld im Kirchspiel Werne sowie mit der Galenshove zu Herbern zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Konrad Dietrich Corman, Rentmeister des Hauses Sythen, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Contzen, Sekretärs des Abts, und Arnold Stoeth, Bürgers und Landgerichtsschöffen zu Werden und Kirchmeisters des Kirchspiels Born.