Papst Martin V. gewährt in Erinnerung an Papst Urban IV., der das Fronleichnamsfest als jährliches Fest nach der Pfingstoktav eingeführt u. den Gottesdienstbesuchern Ablass gewährt hat, zum Fest Corporis Christi den beteiligten Gläubigen u. Geistlichen einen Ablass (gänzlich oder auf 40 bis 200 Tage beschränkt). S: A. A: Rom (Roma, I), Kurie: Päpste \ Martin V.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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