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Altersübergangsgeld nach § 249 AFG für Arbeitnehmer aus dem Beitrittsgebiet.- Verlängerung der Befristung bis 31. Dez. 1992: Übergang von Empfängern von Altersübergangsgeld zur Altersrente.- Entlastung des Haushalts der BA und des Bundes

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