Streitfall, die Ordnung der Metzger in Vorra betreffend
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E 49/II Nr. 1081
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
1717
Enthält:
1716 April 15 (Außen: 1715!): Die Fleischhackerzunft der Gustav-Georg-Tetzelischen Hofmark Vorra, vertreten durch die geschworenen Meister Georg Fleischmann und Johann Maul, bestätigt, dass Peter Maul 1712 März 29 vor offener Lade der Zunft ein- und wieder ausgeschrieben worden ist. Meister waren damals Georg Fleischmann von Vorra und Hans Leykauf von Thalheim. Peter Maul will sich verändern. Der vorliegenden Kundschaftsbrief dient zu diesem Zweck. Peter Maul ist der Sohn des Kurfürstlich-Bayerischen, Hartensteinischen Amtsuntertanen Johann Maul, Metzgers in Unter-Artelshofen, bei welchem er ausgebildet worden ist.
1717 Februar 6: Schreiben (Tetzelische Verwaltung?) Vorra.
Laut Protokoll von 1715 März 5 hat Hans Schramm von Artelshofen in Velden geäußert, die Metzger in Vorra seinen nicht zünftig, wobei er sich auf eine Äußerung seines Herrn, des Johann Christoph Tetzel berief, welcher gesagt haben soll, die Metzger in Vorra seien deswegen nicht zünftig, weil sie ihre Ordnung nicht aus der Rug hätten.
Schramm soll sich vor Gericht verantworten. Herr Tetzel wird wohl nicht abstreiten können, dass Carl Tetzel 1598, sowie Johann Jacob Tetzel 1644 aufgrund ihrer Kaiserlichen Freiheit für das Dorf Vorra eine Metzgersordnung erlassen hatten. Anno 1710 wurde die Metzgerzunft von der der Leinweber getrennt.
1717 Februar 11: Schreiben des Johann Jacob Zeiz, Gustav-Georg-Tetzelischer Verwalter in Vorra an den Verwalter Matthäus Stockmar in Artelshofen. Da Hans Schramm für seinen Prozess einen Bescheid benötigt, wird dieser hiermit übersandt. (= Voriges Stück).
1717 Februar 19: Protokoll der Zeugenaussage des Michael Schuhmann, Hohensteinischen Amtsuntertanen, Leinewebers und Schulmeisters, 67 Jahre alt.
Er gehöre in die Handwerksordnung nach Vorra. Ob die Ordnung vom Rugamt stamme, oder wenigstens bestätigt wurde, wisse er nicht. Er sei bei 43 Jahren beim Handwerk, habe aber nie gehört, dass Leinweber und Metzger zusammengehört hätten. In Kirchensittenbach gebe es einen Metzger namens Georg Monath, der vorher Leinweber gewesen war, beim Wechsel zu den Metzgern aber den ersten Beruf aufgeben musste.
Anwesend: Pfleger zu Hohenstein, Ferdinand Sigmund Kress und Georg Grötsch, Gerichtsschöffe.
1717 Februar 20: Protokoll der Aussage des Hans Maul, Inhabers der Hartensteinischen Wirtschaft in Artelshofen, vor dem Pflegamt Hartenstein.
Die Ordung in Vorra sei vom dortigen Herrn Tetzel gegeben worden - etwa vor 7 oder 8 Jahren. An die Rug bzw. deren Schreiber sei wohl etwas gezahlt worden. Metzger- und Weberhandwerk seinen stets getrennt gewesen.
Siegel, J.W.de Lützelbourg.
1717 Februar 27: Pfleger Hartenstein an Tetzel Artelshofen.
Schilderung der Beleidigung Hans Mauls durch Hans Schramm in einem Haus in Velden in Anwesenheit des Salomon Steeger.
1717 Februar 28: Schreiben des Matthäus Stockmar aus Artelshofen an Johann Christof Tetzel, Nürnberg. (dabei ein Auszug).
Der Pechwirth hat gestern gegenüber dem Paulus, auch anderen, zugegeben, er habe von Ihro Gnaden selbst gehört, als man die angebliche Handwerksordnung aufrichten wollte: Es koste soundsoviel Gulden für das Siegel des Rugschreibers.
Dies habe er auch in Hartenstein ausgesagt. Man müsste daher mit dem Pfleger Lützelburg schriftlich in Kontakt treten.
1717 April 7: Pfleger Hartenstein an Tetzel in Nürnberg: Hans Maul hat noch immer keinerlei Satisfaktion erhalten.
1717 April 8: Pfleger Hartenstein an Tetzel in Artelshofen. Anbei das Protokoll vom 20. Februar.
Auf der Rückseite des Briefs vom 7. April der Vermerk, dass die Kontrahenten sich miteinander ausgesöhnt haben.
1716 April 15 (Außen: 1715!): Die Fleischhackerzunft der Gustav-Georg-Tetzelischen Hofmark Vorra, vertreten durch die geschworenen Meister Georg Fleischmann und Johann Maul, bestätigt, dass Peter Maul 1712 März 29 vor offener Lade der Zunft ein- und wieder ausgeschrieben worden ist. Meister waren damals Georg Fleischmann von Vorra und Hans Leykauf von Thalheim. Peter Maul will sich verändern. Der vorliegenden Kundschaftsbrief dient zu diesem Zweck. Peter Maul ist der Sohn des Kurfürstlich-Bayerischen, Hartensteinischen Amtsuntertanen Johann Maul, Metzgers in Unter-Artelshofen, bei welchem er ausgebildet worden ist.
1717 Februar 6: Schreiben (Tetzelische Verwaltung?) Vorra.
Laut Protokoll von 1715 März 5 hat Hans Schramm von Artelshofen in Velden geäußert, die Metzger in Vorra seinen nicht zünftig, wobei er sich auf eine Äußerung seines Herrn, des Johann Christoph Tetzel berief, welcher gesagt haben soll, die Metzger in Vorra seien deswegen nicht zünftig, weil sie ihre Ordnung nicht aus der Rug hätten.
Schramm soll sich vor Gericht verantworten. Herr Tetzel wird wohl nicht abstreiten können, dass Carl Tetzel 1598, sowie Johann Jacob Tetzel 1644 aufgrund ihrer Kaiserlichen Freiheit für das Dorf Vorra eine Metzgersordnung erlassen hatten. Anno 1710 wurde die Metzgerzunft von der der Leinweber getrennt.
1717 Februar 11: Schreiben des Johann Jacob Zeiz, Gustav-Georg-Tetzelischer Verwalter in Vorra an den Verwalter Matthäus Stockmar in Artelshofen. Da Hans Schramm für seinen Prozess einen Bescheid benötigt, wird dieser hiermit übersandt. (= Voriges Stück).
1717 Februar 19: Protokoll der Zeugenaussage des Michael Schuhmann, Hohensteinischen Amtsuntertanen, Leinewebers und Schulmeisters, 67 Jahre alt.
Er gehöre in die Handwerksordnung nach Vorra. Ob die Ordnung vom Rugamt stamme, oder wenigstens bestätigt wurde, wisse er nicht. Er sei bei 43 Jahren beim Handwerk, habe aber nie gehört, dass Leinweber und Metzger zusammengehört hätten. In Kirchensittenbach gebe es einen Metzger namens Georg Monath, der vorher Leinweber gewesen war, beim Wechsel zu den Metzgern aber den ersten Beruf aufgeben musste.
Anwesend: Pfleger zu Hohenstein, Ferdinand Sigmund Kress und Georg Grötsch, Gerichtsschöffe.
1717 Februar 20: Protokoll der Aussage des Hans Maul, Inhabers der Hartensteinischen Wirtschaft in Artelshofen, vor dem Pflegamt Hartenstein.
Die Ordung in Vorra sei vom dortigen Herrn Tetzel gegeben worden - etwa vor 7 oder 8 Jahren. An die Rug bzw. deren Schreiber sei wohl etwas gezahlt worden. Metzger- und Weberhandwerk seinen stets getrennt gewesen.
Siegel, J.W.de Lützelbourg.
1717 Februar 27: Pfleger Hartenstein an Tetzel Artelshofen.
Schilderung der Beleidigung Hans Mauls durch Hans Schramm in einem Haus in Velden in Anwesenheit des Salomon Steeger.
1717 Februar 28: Schreiben des Matthäus Stockmar aus Artelshofen an Johann Christof Tetzel, Nürnberg. (dabei ein Auszug).
Der Pechwirth hat gestern gegenüber dem Paulus, auch anderen, zugegeben, er habe von Ihro Gnaden selbst gehört, als man die angebliche Handwerksordnung aufrichten wollte: Es koste soundsoviel Gulden für das Siegel des Rugschreibers.
Dies habe er auch in Hartenstein ausgesagt. Man müsste daher mit dem Pfleger Lützelburg schriftlich in Kontakt treten.
1717 April 7: Pfleger Hartenstein an Tetzel in Nürnberg: Hans Maul hat noch immer keinerlei Satisfaktion erhalten.
1717 April 8: Pfleger Hartenstein an Tetzel in Artelshofen. Anbei das Protokoll vom 20. Februar.
Auf der Rückseite des Briefs vom 7. April der Vermerk, dass die Kontrahenten sich miteinander ausgesöhnt haben.
Archivale
Indexbegriff Person: Fleischmann, Georg
Indexbegriff Person: Grötsch, Georg
Indexbegriff Person: Kress, Ferdinand Sigmund
Indexbegriff Person: Leykauf, Hans
Indexbegriff Person: Lützelburg, Ferdinand Wilhelm Freiherr von
Indexbegriff Person: Maul, Hans
Indexbegriff Person: Maul, Johann
Indexbegriff Person: Maul, Peter
Indexbegriff Person: Monath, Georg
Indexbegriff Person: N, Paulus
Indexbegriff Person: Schramm, Hans
Indexbegriff Person: Schuhmann, Michael
Indexbegriff Person: Steeger, Salomon
Indexbegriff Person: Stockmar, Matthäus
Indexbegriff Person: Tetzel, Carl
Indexbegriff Person: Tetzel, Johann Christof
Indexbegriff Person: Tetzel, Johann Jacob
Indexbegriff Person: Zeiz, Johann Jakob
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Indexbegriff Person: Grötsch, Georg
Indexbegriff Person: Kress, Ferdinand Sigmund
Indexbegriff Person: Leykauf, Hans
Indexbegriff Person: Lützelburg, Ferdinand Wilhelm Freiherr von
Indexbegriff Person: Maul, Hans
Indexbegriff Person: Maul, Johann
Indexbegriff Person: Maul, Peter
Indexbegriff Person: Monath, Georg
Indexbegriff Person: N, Paulus
Indexbegriff Person: Schramm, Hans
Indexbegriff Person: Schuhmann, Michael
Indexbegriff Person: Steeger, Salomon
Indexbegriff Person: Stockmar, Matthäus
Indexbegriff Person: Tetzel, Carl
Indexbegriff Person: Tetzel, Johann Christof
Indexbegriff Person: Tetzel, Johann Jacob
Indexbegriff Person: Zeiz, Johann Jakob
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Artelshofen - Unteres Dorf
Artelshofen, Bachwirt (= Pechwirt)
Artelshofen, Beckenwirt
Hartenstein
Hohenstein
Kirchensittenbach
Thalheim
Velden
Vorra
Metzgerzunft Vorra
Meister, geschworene
Untertan
Ausbildung
Metzger
Leinenweber
Protokoll
Pfleger, Hartenstein
Pfleger, Hohenstein
Schöffe, Hohenstein
Verwalter Artelshofen
Verwalter Vorra
Rugamt
Rugschreiber
Gebühr
Schulmeister
Wirt
Handwerksordnung
Privileg, Kaiserliches
Versöhnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ