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Schöffen und Rat der Stadt Düren verleihen dem Kapitel B. M. zu Aachen einen Gemeindeplatz genannt Wal bei dem Hof des letztern an der Stadtmauer, indem sie zugleich gestatten, denselben nach Belieben zu verbauen, unter der Bedingung unversehrter Erhaltung wie Öffnung zu seinem Durchgang im Notfall, falls es die Stadt verlangt. Actum et datum anno domini Millesimo C.C.C. XXI quartadecima die mensis Marcii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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