Veit Knecht von Mittelstadt und Hans Knapp von Ofterdingen, wegen des Verdachts, Wild erlegt zu haben, zu Urach gef., jedoch auf Fürbitte mit der Auflage freigel., ihre Atzung selbst zu bezahlen, Wildfrevel anderer anzuzeigen und eine Bürgschaft von je 50 fl zu leisten, schwören U. Ihr Bürge Hans Knecht von Mittelstadt haftet für die gen. Summe mit seinem Hab und Gut.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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