Kläger: Elisabeth Schmiedes, Witwe des Dr. Peter Hage(n), Syndicus der Stadt Lübeck, und Barbara Kniphoff, Witwe des Christoph von Hagen, in Hildesheim.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg und als Nebenbeklagte Ilsa von Saldern und Wulbrandt von Stockheim auf Limmer ("Limber") bei Hannover.- Streitgegenstand: Mandati .. cum clausula, nunc (1644) citatinis ad reassumendum (im Prozessverlauf erfolglose Anträge auf resititutio in integrum und Revision); Aufhebung des Arrests von Geldern bei entsprechender Kautionsleistung in einem Streit um Obligationen der Stadt Hamburg in Höhe von 20 000 Reichstalern zwischen Angehörigen der Familie von Saldern und den Erben des Peter Hagen, der in einem Injurienprozess des Kurt und Hildebrandt von Salern gegen Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Lüneburg, Bischof zu Halberstadt, vor dem Reichskammergericht Anwalt gewesen war, deshalb im Gefängnis gesessen hatte und dann als Entschädigung die Obligationen der Stadt Hamburg von Kurt und Hildebrandt von Saldern zugesagt bekommen hatte
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Kläger: Elisabeth Schmiedes, Witwe des Dr. Peter Hage(n), Syndicus der Stadt Lübeck, und Barbara Kniphoff, Witwe des Christoph von Hagen, in Hildesheim.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg und als Nebenbeklagte Ilsa von Saldern und Wulbrandt von Stockheim auf Limmer ("Limber") bei Hannover.- Streitgegenstand: Mandati .. cum clausula, nunc (1644) citatinis ad reassumendum (im Prozessverlauf erfolglose Anträge auf resititutio in integrum und Revision); Aufhebung des Arrests von Geldern bei entsprechender Kautionsleistung in einem Streit um Obligationen der Stadt Hamburg in Höhe von 20 000 Reichstalern zwischen Angehörigen der Familie von Saldern und den Erben des Peter Hagen, der in einem Injurienprozess des Kurt und Hildebrandt von Salern gegen Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Lüneburg, Bischof zu Halberstadt, vor dem Reichskammergericht Anwalt gewesen war, deshalb im Gefängnis gesessen hatte und dann als Entschädigung die Obligationen der Stadt Hamburg von Kurt und Hildebrandt von Saldern zugesagt bekommen hatte
211-2_H 2
H 319
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> H
1588-1610,1618-1644
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Jakob Krämer und Dr. Christoph Stauber (1618), Dr. Vincenz König (1644). Beklagter: Lt. Martin Khun. Nebenbeklagte: Dr. Gerhardt Ebersheim (1618), Dr. Johann Schneit (1625).- Instanzen: 1. Reichskammergericht 1618-1644.- Darin: Testament von 1588 des Heinrich von Saldern, Bruder des Kurt und Hildebrandt von Saldern; Rentebriefe von 1590 der Stadt Hamburg für Hildebrandt von Saldern über eine jährliche Rente von 225 Talern aus einem Darlehen von 500 Talern; "Schadlosversprechung" von 1597 des Kurt und Hildebrandt von Saldern in Lemgo für Peter Hagen; Testament von 1598 mit einem Nachtrag von 1603 des Hildebrandt von Saldern; Zessionen von 1604 und 1606 der umstrittenen Obligationen durch die Schwestern des Hildebrandt von Saldern Ilsa, Witwe des Fritz von der Schulenburg, Margaretha, Witwe des Achaz von Veltheim, und Sophia, Witwe des Ludolf Klencke, an die Kläger; Zession von 1608 und 1610 der umstrittenen Obligationen durch Burkhardt, Jakob und Heinrich von Saldern zu Equord, Söhne der Burkhardt von Saldern und Neffen des Hildebrandt von Saldern, an ihren Schwager Wulbrandt von Stockheim, verheiratet mit Margaretha von Saldern; Mandat von 1609 des Reichskammergerichtes wegen des Arrestes von Geldern im Prozess der Schwestern und angeblichen Erben des Hildebrandt von Saldern gegen Ernst Graf von Schaumburg, den Rat der Städte Hamburg und Goslar, die Landstände des Bistums Münster und Victor Mandelslo(h), die dem Hildebrandt von Saldern insgesamt 51 000 Reichstaler und 13 000 Goldgulden schuldeten.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11130 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ