Verhandlungen über den Antrag der Prediger zu St. Sebald, St. Lorenz, Heiliggeist, St. Jakob, St. Egidien und St. Marien (= Frauenkirche), wonach das hinterlassene Vermögen kinderloser Pfarrwitwen, die in der Karthause wohnen, künftig nicht mehr dem Stadtalmosen zufallen sollen.