Anordnung und Vorschriften über persönliche und dienstliche Verhältnisse der Volksschullehrer, insbesondere: Aufnahme in den staatlichen Dienst, Beeidigung, Verehelichung, Anstellung, Einkommen, Rangfolge, Stundendeputate, Dienstpflichen; Anwendung des Beamtengesetzes auf die Volksschullehrer; Religionszugehörigkeit; Versetzung; Standeslisten; Beschäftigung der Schwerbeschädigten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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