Placidus [von Droste], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Friedrich Heinrich (Hennrich) von Mansbach zu Poppenhausen den folgenden Tausch vorgen...
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1993
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1681-1690
1686 März 20
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fuldt den 20ten Martii anno 1686
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Placidus [von Droste], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Friedrich Heinrich (Hennrich) von Mansbach zu Poppenhausen den folgenden Tausch vorgenommen hat. Der Abt überlässt Friedrich Heinrich und dessen Erben dauerhaft zwei freie Höfe in Poppenhausen, genannt der Oberhof und der Unterhof, mit allem Zubehör und allen Rechten. Der Grenzverlauf der zu den Höfen gehörenden Weide ist zum Teil in einem von der Rentkammer des Abtes besiegelten Register verzeichnet; zum Teil muss er noch bei der Übergabe der Höfe mit Grenzsteinen markiert werden. Mitinbegriffen ist die Schäferei samt Weiderrechten; es dürfen jedoch höchstens 300 Schafe gehalten werden. Der Abt überlässt Friedrich Heinrich zudem einen Weiher beim Ziegelhof, von dem Friedrich Heinrich zuvor nur ein Drittel besessen hat. Bei künftigen Belehnungen der Höfe mit ihrem Zubehör wird die Lehnstaxe nicht erhöht. Friedrich Heinrich von Mansbach überlässt im Gegenzug dem Abt und dem Kloster dauerhaft Lehen und Einkünfte in den Ämtern Fürsteneck und Haselstein, die in einem von Friedrich Heinrich besiegelten Register genau beschrieben sind. Friedrich Heinrich versichert, dass die Lehen und Einkünfte nicht verpfändet oder anderweitig belastet sind. Die Vertragspartner verzichten auf alle Ansprüche auf die getauschten Güter bzw. Einkünfte und schließen die Einlegung jedweder Rechtsmittel aus. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung des Abtes Placidus [Sekretsiegel] und Friedrich Heinrichs von Mansbach. Die Urkunde ist zweifach ausgefertigt worden; jeder Vertragspartner hat ein Exemplar erhalten. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1686 Maerz 20 2.Siegel von links Avers.jpg|Avers...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Placidus manu propria) [links unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Friedericus Henricus von / Mannßbach uff Boppen/haußen manu propria) [rechts unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Placidus, Friedrich Heinrich von Mansbach
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Placidus [von Droste], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Friedrich Heinrich (Hennrich) von Mansbach zu Poppenhausen den folgenden Tausch vorgenommen hat. Der Abt überlässt Friedrich Heinrich und dessen Erben dauerhaft zwei freie Höfe in Poppenhausen, genannt der Oberhof und der Unterhof, mit allem Zubehör und allen Rechten. Der Grenzverlauf der zu den Höfen gehörenden Weide ist zum Teil in einem von der Rentkammer des Abtes besiegelten Register verzeichnet; zum Teil muss er noch bei der Übergabe der Höfe mit Grenzsteinen markiert werden. Mitinbegriffen ist die Schäferei samt Weiderrechten; es dürfen jedoch höchstens 300 Schafe gehalten werden. Der Abt überlässt Friedrich Heinrich zudem einen Weiher beim Ziegelhof, von dem Friedrich Heinrich zuvor nur ein Drittel besessen hat. Bei künftigen Belehnungen der Höfe mit ihrem Zubehör wird die Lehnstaxe nicht erhöht. Friedrich Heinrich von Mansbach überlässt im Gegenzug dem Abt und dem Kloster dauerhaft Lehen und Einkünfte in den Ämtern Fürsteneck und Haselstein, die in einem von Friedrich Heinrich besiegelten Register genau beschrieben sind. Friedrich Heinrich versichert, dass die Lehen und Einkünfte nicht verpfändet oder anderweitig belastet sind. Die Vertragspartner verzichten auf alle Ansprüche auf die getauschten Güter bzw. Einkünfte und schließen die Einlegung jedweder Rechtsmittel aus. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung des Abtes Placidus [Sekretsiegel] und Friedrich Heinrichs von Mansbach. Die Urkunde ist zweifach ausgefertigt worden; jeder Vertragspartner hat ein Exemplar erhalten. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1686 Maerz 20 2.Siegel von links Avers.jpg|Avers...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Placidus manu propria) [links unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Friedericus Henricus von / Mannßbach uff Boppen/haußen manu propria) [rechts unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Placidus, Friedrich Heinrich von Mansbach
Im Rückvermerk wird anstatt Fürsteneck irrig das Amt Eiterfeld angegeben.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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