König Ruprecht gestattet Schwäbisch Hall bis auf Widerruf, Zoll und Umgelt in der Stadt zu erheben und mit Wissen und Willen des Landvogts in Schwaben Juden zu halten. Die Hälfte der Judensteuer und der goldene Opferpfennig fallen an das Reich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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