Allerhöchst befohlene Ordnung der Feierlichkeiten bei der am 24. Mai 1888 zu Charlottenburg stattfindenden Vermählung seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen mit ihrer großherzoglichen Hoheit der Prinzessin Irene von Hessen und bei Rhein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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