Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seines Hofgerichts hinsichtlich der Besitzübergabe, der Erbschaft und des Verzichts von Joachim von Helmstatt zugunsten seiner Brüder Konrad von Helmstatt, Ritter, und Hans von Helmstatt: Der in dieser Sache bestimmte Richter Götz von Adelsheim, Richter und Haushofmeister, und die Räte bekräftigen, autorisieren, decernieren, konfirmieren, approbieren und ratifizieren, dass Joachim, vertreten durch Meister Hans von Hall (Halle), sein Erbe, Erbrecht, Lehen, Eigenleute, Güter, Gülten, Gefälle, Renten, Zinsen, Äcker, Wiesen, Weingärten sowie liegende und fahrende Habe, was ihm als Erbe zustünde - gleichsam alle möglichen Erbberechtigungen - gegen 1.000 Gulden an seine beiden genannten Brüder übertrug und die Bezahlung quittierte. Joachim verspricht Werschaft und versichert, sich keinerlei Rechtsbehelfe zu gebrauchen. Die Übergabe erfolgte vor dem Richter und den Räten in Anwesenheit des Schenken Hans von Helmstatt, der auch seinen Bruder Konrad vertrat. Hintergrund des Ganzen ist, dass erstens Joachim einst in einem Streit zu Bretten in pfalzgräfliche Ungnade gefallen und ins Gefängnis geworfen worden war, woraus ihn die beiden Brüder durch ihre Bitten beim Pfalzgrafen befreit haben, was er ihnen vergelten möchte. Zweitens wolle Joachim nun in fremde Lande "nach ritterlicher Übung" reisen und könne sich nicht um seine Güter kümmern. Drittens könne daraus seine Schuld beglichen werden. Als Räte des Hofgerichts werden genannt: der Kanzler Bischof Johann von Worms; Dr. Konrad Michaelis, Dekan des Heidelberger Heiliggeiststifts; Dr. Dietrich von Plieningen; Dr. Peter Wacker; der Haushofmeister Hans von Venningen zu Zuzenhausen; Protonotar Alexander Pellendorfer.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...